Markenentwicklung als Alleinstellungsmöglichkeit
Die Lünstroth GmbH entwickelt Marken, die man sich merkt und gerne
mit sich trägt: Sei es im Kopf, in der Tasche oder im Auftragsordner.
In Abhängigkeit von der gewählten Markenarchitektur sind diese
Begriffe oder Gestaltungen nicht immer nur klassisch schutzfähige
Worte oder Bilder, die das Markenrecht unter Marken versteht. Je nach
Aufgabenstellung können es griffige Postulate, Claims oder einfach
Merkanker sein, die dem Imaging der Marke oder des Unternehmens den strategisch
oder taktisch erwünschten Mehrwert zuordnen.

Je nach Zielstellung entwickeln die Markenberater ganze Markenfamlien und "Markengewebe";
ausgehend vom stärksten Kern entstehen korrelierte Netze für
die unterschiedlichen Produktgruppen und Sortimentsbereiche.
Häufig gibt es gute Argumente für Einzel- bzw. Produkt- oder
Dienstleistungsmarken oder - vom Standpunkt einer Holding gesehen - kommunikativ
ausgegliederte Unternehmensmarken.

Keine Markenentwicklung gleicht der anderen.
Eine schematische Markenentwicklung führt selten zum Erfolg. Auf
dem traditionellen Weg der Markenentwicklung mit Rückgriff auf alte
Sprachstämme (Lateinisch / Griechisch) oder die bewährten Silbengeneratoren
entstehen vokalreiche Namen, die zwar alle Anforderungen an die Symmetrie
von Schriftbild und Wortklang, Merkfähigkeit und Plakativität
erfüllen, für die beteiligten Marktkreise jedoch über Jahre
als fremd
und neu empfunden werden. Diese Empfindung kann auch gewünscht
und gewollt sein; dann ist diese konventionelle Vorgehensweise richtig.
Unter wirtschaftlichen Aspekten kann es jedoch sinnvoller sein, Marken
gleich mit einer vertrauten, glaubwürdigen Anmutung zu entwickeln.
Dies betrifft besonders technologieferne Bereiche. Hier gelten völlig
andere Entwicklungsregeln als in innovationsgetriebenen Marktfeldern.
Die Rahmenbedingungen für Unternehmensmarken sind überdies deutlich andere als für abgegrenzte Produktmarken: Während Produktmarken in erster Linie nach außen (gegenüber dem Konsumenten) ihre Wirksamkeit beweisen müssen, sind die Anforderungen an Unternehmensmarken wesentlich komplexer - Unternehmensbezeichnungen haben erhebliche Auswirkung auch nach innen und im wichtiger werdenden Feld des Recruiting.

Rechtssicherheit integriert
Trotz der Angleichungen innerhalb der letzten Jahre prallen im Bereich
des Markenrechts auf internationaler Ebene immer noch Welten aufeinander.
Man muss hier nicht einmal nach China blicken; schon in angelsächsischen
Ländern entstehen Markenrechte gerade in der Startphase der Neuentwicklungen
anders als in Zentraleuropa und ostasiatischen Kulturkreisen. Der Rechtspositivismus
Europas steht hier gegen die angelsächsische Ingebrauchnahme. Diese
Tatsache ist den betreuenden internationalen Anwaltskanzleien wohl bekannt;
allzu selten wird diese Konstellation jedoch gleich im Markenentwicklungsprozess
berücksichtigt, so dass im Evaluarierungsprozess viele erfolgversprechende
Markenkandidaten schon aus Gründen eines geplanten weltweiten Einsatzes
der Marke scheitern. (Und welche Marke ist in Zeiten der weltweiten Internet-Verfügbarkeit
nur auf dem Heimatmarkt sichtbar?)

Ist es das Wort oder das Bild? Oder etwa der Geruch?
Wenn es um Markenschutz geht, denken auch viele Entscheider nur an Wort-
oder Bildmarken oder eine Kombination der beiden. Zweifellos ist dies
immer noch der nahe liegende Weg, Waren und Dienstleistungen gegen Nachahmer
zu schützen. (Wobei es allerdings immer wieder erstaunlich ist, dass
in der ganz großen Mehrheit der Fälle Wort-Bild-Marken angemeldet
werden, obwohl deren Schutzbereich gegenüber separierten Wort- oder
Bildmarken wesentlich geringer ist.)
In der Gesamtkonstellation der Kommunikation ist die Beschränkung
auf Wort- und Bild-Bestandteile jedoch nicht zwingend. Eine eingehende
Analyse der schutzwerten Güter voraus gesetzt, kann durchaus die
Anmeldung einer Klang- oder Geruchsmarke vorteilhaft sein. So ist z.B.
der typische Klang eines bestimmten Motors bzw. seiner Abgasanlage markenschutzfähig
(wenn er nicht technisch zwingend bedingt ist). Oder das pneumatische
Zischen einer Maschine, deren Geräusch Kennzeichen dieser Bauart
ist. Generell gilt: Eine weiter gehende Konzeption zum Markenschutz kann
aufwändige rechtliche Auseinandersetzungen vor internationalen Gerichten
wirksam vermeiden.

Je besser die Markenentwicklung, desto geringer die Folgekosten.
Im Rahmen der Markenentwicklung sollte immer auch der Aufwand für
die spätere Durchsetzung am Markt Berücksichtigung finden. Denn
eine Marke, die nicht gekannt wird, ist keine Marke, sondern lediglich
ein Schutzrecht ohne wirtschaftliche Relevanz. Selbstverständlich
ist es möglich, auch schwache Marken mit entsprechendem Aufwand zu
penetrieren. Unter Leistungsgesichtspunkten ist jedoch in der Regel eine
starke, merkfähige Marke der schwachen vorzuziehen.
Für die Lünstroth Markenberater ist Markenentwicklung deshalb
ein komplexer Prozess, der weit über die Entwicklung von Bildern
und Worten hinaus geht und der die tatsächliche Bedeutung der entstehenden
Marke für die spätere kostenideale Kommunizierbarkeit immer
berücksichtigt.
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