Rechtsschutz in China: Expertensache

Westliche Unternehmen finden immer noch kein Mittel gegen grassierende Piraterie in China. Gerade Unternehmen im BtoB-Bereich haben es in der Vergangenheit versäumt, sich schutzfähige Begriffe, Marken und Designs zu sichern und auch international registrieren zu lassen, wobei die besondere Betonung auf "schutzfähig" in Kombination mit "kommunikativ relevant" liegt.

 

Technisch orientierte Entwicklungs- und Produktionsabteilungen müssen deutlich umdenken: Alles, was einen funktionalen Nutzen hat (oder nur haben könnte), ist nicht schutzfähig und damit der chinesischen Konkurrenz schutzlos ausgeliefert. (Der Fall Stihl (Motorsägen) ist bekannt: Das Unternehmen versuchte einen Markenschutz aus der typischen Orange-Grau Lackierung der Produkte abzuleiten. Letztinstanzliche Gerichte in China und in der EU wiesen darauf hin, dass diese Farbkombination durch den Orange-Anteil eine deutliche Signal- und Warnwirkung habe und darum den Plagiatoren nicht verwehrt werden könne.)

Das ist für Ingenieure (und Entscheider mit "gesundem Menschenverstand") nur schwer nachvollziehbar:

 

Erst die völlig sinnfreie Produkteigenart kann Markenschutz begründen.


(Dass Patentschutz in Zeiten einfacher Umgehungslösungen keine Marktanteile mehr sichern kann, muss hier nicht ausgeführt werden. Betroffene Unternehmen kennen die Problematik.)

 

Die Lünstroth Markenberatung berät Unternehmen, wie dieser Schutz generiert werden kann und sichert in Zusammenarbeit mit den internationalen Anwaltsozietäten die Unkopierbarkeit der Produkte und Leistungen.