Was machen Lünstroth Markenberater anders?
Lünstroth Berater zeigen nicht nur abstrakte Modelle, Bewertungsszenarien und Strukturen
auf, sondern legen anschaulich dar, wie die Unternehmens- und Markenzukunft aussieht, wenn der von Lünstroth
vorgeschlagene Weg A eingeschlagen wird bzw. welche Optionen der Weg B implizieren kann.
So sind jedoch
zu jedem theoriegetriebenen Vorschlag zu Markenführung, Markenarchitektur
oder Markenentwicklung die jeweiligen inhaltlichen und formalen Ausprägungen in der späteren Praxis bereits anschaulich skizziert.
Dies ist vor allem bedeutsam bei der Strukturierung und dem Wertausbau von Unternehmensmarken. Während im Bereich der Produktmarken vorwiegend eindimensionale Wirkungsmuster beachtet werden müssen, ist die Positionierung von Unternehmensmarken ungleich komplexer - mit den bekannten "keep it simple and stupid"-Modellen kann der Wechselwirkung der unterschiedlichen Zielgruppen und Empfängerhorizonte nicht Rechnung getragen werden.

Angesichts dieser sehr komplexen Materie bleibt für Entscheider häufig nur der Weg über die Reputation des Beratungsunternehmens: Vertrauen in die Kompetenz des Beraters als Absicherung für strategische Entscheidungen im Markenbereich.
Auch die Lünstroth Markenberatung ist auf dieses Vertrauen ihrer Klienten angewiesen; sie erleichtert den Vertrauensbildungsprozess jedoch durch die weitest gehende Transparenz durch anschauliche Analogien und ermöglicht so
den Entscheidern auch die intuitive Einschätzbarkeit der künftigen Außenwirkung der Marke.

Markenrechtliche Optimierung von Anfang an
Markenrecht ist das ungeliebte Kind der Kreativen und Ökonomen. Vielfach folgt die rechtliche Prüfung möglicher Optimierungsmaßnahmen oder Markenentwicklungen erst nach dem eigentlichen Gestaltungsprozess. Auch die internationalen Aspekte der unterschiedlichen Rechtssysteme werden sehr oft im strategisch-kreativen Prozess schlicht ignoriert.
Die Folgen sind prekär: Die Marken und/oder Corporate Design Elemente weisen einen nur geringen Schutzumfang auf oder können nur mit markenrechtliche fragwürdigen Konstruktionen (Wort-Bild-Marken) eingetragen werden. Hinzu kommen die sich wandelnden Rechtssprechungen im markenrechtlichen Bereich (Stichwort "Bainbridge"), die bei jeder Optimierung von Markenarchitektur und -design zwingend berücksichtigt werden müssen, um den Schutzbereich der Marke nicht zu verlassen.
Neben diesen eher defensiv relevanten Rechtsnormen werden von Designstudios und Markenagenturen auch die möglichen neuen Schutzrechte im Bereich der Farbmarken und Farbwelten nicht wahrgenommen - gerade im Bereich Corporate Design sind inzwischen Schutzmöglichkeiten geschaffen worden, die voll umfänglich ganz neue Möglichkeiten zur Besetzung von Markenwelten bieten.
Die Lünstroth Markenberatung geht darum den vielfach ungeliebten, aber bis zum Ende gedachten Weg: Die schutzrechtlichen Möglichkeiten werden schon zu Beginn des Entwicklungs- und Optimierungsprozesses in die Strategie einbezogen und sorgen so für ein wesentlich effektiveres Markeninstrumentarium als nachträgliche, kompromissbehaftete "Eintragungskonstruktionen".

Diskretion
Die Lünstroth Markenberatung arbeitet eng mit wissenschaftlichen Instituten und Hochschulen zusammen. Sie unterliegt jedoch keinem Veröffentlichungszwang.
Dies gibt den Auftraggebern die Sicherheit, dass leistungsrelevante Ergebnisse aus Studien oder objektbezogenen Marktforschungsprojekten nur dem Auftraggeber bekannt werden und nicht den Weg in eine breitere Öffentlichkeit finden. Denn Markenstrategie ist in den Augen der Lünstroth Markenberatung ein sehr kompetitiver Bereich und sollte auch mit der entsprechenden Diskretion behandelt werden. |