Video-Ads



Video-Ads: Hindernisse ausräumen!

Für die Marken-Dominanz im Internet sind Video-Ads hilfreich. Dies gilt sowohl wie für produktlastige wie für imageorientierte Bewegtbild-Schaltungen. Allerdings gibt es immer noch Hindernisse, die eine Schaltung erschweren.




Nutzungsrechte im Web: durch klassisch geprägte Verträge immer noch zusätzlich zu vergüten

Historisch bedingt sind die Verträge mit Kreativ- und Produktionsagenturen bzgl. der entstandenen Werbeclips häufig immer noch auf bestimmte Kanäle (z.B. TV) und Schaltzeiträume beschränkt. Bei Einsatz von Ausschnitten oder kompletten Commercials auch im Web werden Nachgebühren fällig.

 

Die Lünstroth Markenberatung hat hier angepasste Verträge entwickelt, die - ähnlich wie bereits vor Jahren im Bereich Fotografie durchgesetzt - eine Verwendung von Bewegtbild-Material auch im Web ermöglichen und auf der anderen Seite die Interessen der Copyright-Inhaber wahren können.

 

Lünstroth Markenberatung

Neue Formate für den Webeinsatz müssen anderes Nutzerverhalten berücksichtigen.

Eine Untersuchung der Lünstroth Markenberatung im Oktober 2009 hat gezeigt, wie deutlich die Akzeptanz von Werbe-Clips im Internet von Inhalt und Form abhängt.

 

Während das klassische TV-Commercial den eher passiven Zuschauer ansprechen kann, klickt der Internet-Nutzer das Bewegtmedium nur an, wenn er sich davon zusätzliche Informationen verspricht; d.h. der Clip sollte eher auf technische Features und Erläuterungen abstellen als auch Lifestyle- oder andere Emotional-Formate. Diese Untersuchungsergebnisse geben auch mögliche Schnittvorgaben für bereits erstelltes Material vor: Es sind weniger die einstimmenden, emotionalen Sequenzen gefragt als die rational erläuternden.

 

Damit sind auch Regeln für den Corporate bzw. Brand- und Product-Stock entwickelbar: Für die Webnutzung ist Rational Content besser geeignet als das klassisch geprägt Emotional-Material.